Voucher 1 Tag - ausschließlich für neues Patientenentertainment im Gebäudeteil D
Produktinformationen "Voucher 1 Tag - ausschließlich für neues Patientenentertainment im Gebäudeteil D "
Voucher für die Nutzung des Patientenentertainment-System
- ausschließlich für neues Patientenentertainment im Gebäudeteil D
Auszug aus AVB:
§ 9 Entgelte für TV, Radio, Telefon, Internet und WLAN
(Patienten Entertainmentsystem der BerLinux Solutions GmbH [Neusystem])
(1) Für die Nutzung des Patienten-Entertainments am Bett muss ein Ticket (Voucher) erworben oder die Direktbezahlfunktion am Terminal genutzt werden. Die Tickets (Voucher) können an der Pforte, in der Cafeteria und im Onlineshop erworben werden. Die Abwicklung der Direktbezahlfunktion erfolgt über den Zahlungsdienstleister payrexx AG.
(2) Durch Erwerb eines Vouchers bzw. durch die direkte Buchung der Dienste am Terminal erhält der Nutzer Zugriff auf TV inklusive Sky, Intenet, WLAN, Radio und Telefon. Hierfür wird das Patiententerminal am Bett genutzt. Eine Nutzung durch patienteneigene, mobile Endgeräte (z. B. Smartphones, Tablets usw.) ist grundsätzlich möglich, ggf. kann es aber zu einer Einschränkung einzelner Dienste kommen.
(3) Die Tickets sind zu folgenden Preisen erhältlich: 1 Tag € 4,50, 3 Tage € 12,00, 5 Tage € 17,50, 7 Tage € 20,00 Ab dem 15. Aufenthaltstag wird das Entgelt auf € 2,00 pro Tag reduziert. Die Bezeichnung „Tag“ ist gleichzusetzen mit 24 Stunden, jeweils ab dem Aktivierungszeitpunkt. Die Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
(4) Bereits gebuchte Zeiten am Patiententerminal oder am patienteneigenen, mobilen Endgerät werden bei einer vorzeitigen Entlassung nicht zurückerstattet. Voucher-Gutscheine oder Belege zum Bezahlvorgang sind aufgrund eventuell notwendiger Nachweisführung bis zum Ende des Klinkaufenthaltes aufzubewahren. Bereits gekaufte Voucher werden bei Nichteinlösung oder Verlust nicht zurückerstattet.
(5) Erfolgt eine Verlegung innerhalb des Klinikums in einen Bereich mit dem Altsystem (Bewatec), erhält der Nutzer an den Automaten an der Pforte bzw. auf Ebene 3, Aufzugsbereich C4, eine Guthabenkarte, die sodann bei der Pforte gegen Nachweis der für das Neusystem erbrachten Zahlungen für das Altsystem freigeschaltet werden kann. Dies gilt für den jeweiligen Zeitraum, für den das Patienten-Entertainmentsystem des Neusystems bereits kostenpflichtig gebucht wurde. Bei einer Verlegung aus dem Altsystem in einen Bereich mit dem Neusystem erfolgt eine Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts für das Altsystem an den jeweiligen Automaten. Das Freischalten des Neusystems erfolgt sodann gemäß Absatz 1.
(6) Aus Datenschutzgründen sowie zur Vermeidung eines Missbrauchs des Patiententerminals durch Dritte ist das System bei Verlassen des Zimmers zu sperren bzw. am Terminal eine Abmeldung vorzunehmen. Das Klinikum übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte und nicht abgemeldete Patiententerminals bzw. patienteneigene Multimediageräte.